Pflegeberatung nach § 37 SGB XI

Merseburg und Umgebung

Pflichtberatung für Pflegegeld-Empfänger – kompetent & persönlich

Wer Pflegegeld erhält und von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen versorgt wird, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.

Diese Beratung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege – vor allem aber soll sie Sie unterstützen, entlasten und Sicherheit im Pflegealltag geben.

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze zuverlässig, einfühlsam und praxisnah bei Ihnen zu Hause durch.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und privat gepflegt werden.

Warum ist die Beratung wichtig?

Die regelmäßige Beratung hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden. Sie bietet Raum für Fragen, Unsicherheiten und persönliche Anliegen – in einer vertrauensvollen Atmosphäre.

Unser Ziel ist es, Sie in Ihrer Pflegesituation zu stärken und langfristig zu unterstützen.

Häufige Fragen

Muss ich die Beratung wirklich wahrnehmen?

Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen (ab Pflegegrad 2). Andernfalls kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.

Nein. Die Beratung dient Ihrer Unterstützung und Qualitätssicherung.
Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig an anstehende Beratungstermine.