Unterstützung im Alltag – damit Sie sich zuhause wohlfühlen
Ein gepflegter Haushalt, geregelte Abläufe und kleine Unterstützungen im Alltag tragen wesentlich zur Lebensqualität bei – besonders dann, wenn die eigenen Kräfte nachlassen. Viele pflegebedürftige Menschen möchten weiterhin selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung leben, stoßen jedoch bei alltäglichen Aufgaben zunehmend an ihre Grenzen.
Genau hier setzen unsere hauswirtschaftlichen Leistungen und Entlastungsangebote an. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei wiederkehrenden Aufgaben im Haushalt, begleiten Sie im Alltag und schaffen Struktur, Sicherheit und Entlastung. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt – mit Respekt, Diskretion und einem offenen Ohr für Ihre Wünsche.
Auch für pflegende Angehörige bedeuten unsere Entlastungsleistungen eine spürbare Unterstützung im Alltag. Sie gewinnen Zeit für Erholung, Beruf oder Familie – mit dem guten Gefühl, dass Ihr Angehöriger bestens betreut ist.
Was sind Hauswirtschafts- & Entlastungsleistungen?
Hauswirtschaftliche Leistungen umfassen alle unterstützenden Tätigkeiten im Haushalt, die nicht mehr eigenständig bewältigt werden können.
Entlastungsleistungen dienen zusätzlich der Unterstützung im Alltag – beispielsweise durch Betreuung, Begleitung oder Aktivierung.
Ziel ist es, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und den Alltag spürbar zu erleichtern.
Für wen sind diese Leistungen geeignet?
- Menschen mit Pflegegrad
- Senioren mit eingeschränkter Mobilität
- Alleinlebende Personen
- Angehörige, die Entlastung benötigen
- Personen mit demenziellen Veränderungen
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Dieser kann für hauswirtschaftliche Unterstützung und anerkannte Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf hauswirtschaftliche Unterstützung?
Anspruch haben in der Regel Personen mit einem anerkannten Pflegegrad. Je nach Pflegegrad können Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet oder der monatliche Entlastungsbetrag genutzt werden.
Was sind Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote wie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuung im Alltag eingesetzt werden.
Können auch Angehörige die Leistungen beantragen?
Ja. Angehörige können im Namen der pflegebedürftigen Person Kontakt aufnehmen und die Organisation übernehmen. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und unterstützen bei der Antragstellung.
Wie oft kann die Unterstützung stattfinden?
Die Einsätze richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Möglich sind regelmäßige Termine (z. B. wöchentlich) oder flexible Einsätze nach Absprache.